Wird ein Grundstück unentgeltlich erworben und sodann ein Schottervorkommen entdeckt, welches einem Pächter zum Abbau überlassen wird, ist zur Berechnung der Absetzung für Substanzverringerung der Wert des Schottervorkommens bei Verpachtungsbeginn zu ermitteln. - VwGH 30. 6. 2015, 2012/15/0045.
Die Grundstückseigentümer (im Folgenden "Mitbeteiligte") erklärten laufend Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus einem schon im Jahr 1996 mit einer Abbau-GmbH geschlossenen Schotterabbauvertrag. Die Abbau-GmbH musste der Mitbeteiligten laufend Zahlungen zu leisten, die sich nach der Menge des jährlich abgebauten Schotters richteten.
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