Steuerrecht

VwGH zu Instandsetzungen nach § 28 Abs 2 EStG

Sanierungsmaßnahmen an einem Miethaus mit mehreren Wohnungen können nur dann als Instandsetzung gelten, wenn sie bei Anlegung eines quantitativen Maßstabes den Gesamtnutzungswert des Gesamtgebäudes (nicht bloß jenen einzelner Wohnungen) wesentlich erhöhen. - VwGH 27. 5. 2015, 2012/13/0024.

Eine Miteigentümergemeinschaft hielt ein Miethaus in Wien mit 26 Wohnungen (über 2.200 m2). In vier Wohnungen (Gesamtfläche 360 m2, also 16 % der Gesamtfläche) wurden Baumaßnahmen gesetzt: Austausch der Boden- und Wandfliesen in den Bädern, Entfernen und Erneuern des Estrichs und Bodens in den Küchen, Erneuern des Unterbodens und Verlegen von Parkettböden in den Wohnräumen, Verlegen von Wasserleitungen, Erneuerung der Heizungsanlage, in einer Wohnung Erneuerung von neun Fenstern (der 200 Fenster des Hauses).

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Artikel-Nr.
RdW 2015/415

17.07.2015
Heft 7/2015