Steuerrecht

VwGH zum Vorsteuerabzug bei gesetzlich angeordneten Leistungen

Ergibt sich die Anordnung zur Leistungserbringung unmittelbar aus dem Gesetz, ohne dass es irgendeiner Auftragserteilung an den leistungserbringenden Unternehmer bedarf, dann kann im Zweifel als vorsteuerabzugsberechtigter Empfänger der Leistung derjenige angesehen werden, dem das Gesetz die Kostentragung auferlegt. - VwGH 23. 12. 2015, 2012/13/0122.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/105

18.02.2016
Heft 2/2016