Bei Alleinerziehern hat das Finanzamt den Kinderfreibetrag (mit dem Mindestbetrag von 132 €) bereits von Amts wegen anzusetzen.
Eine Alleinerzieherin mit zwei haushaltszugehörigen Kindern iSd § 106 Abs 1 EStG wurde zur Einkommensteuer 2009 veranlagt. Der Alleinerzieherabsetzbetrag kam dabei erklärungsgemäß zum Ansatz. Kinderfreibeträge nach § 106a EStG waren von der Steuerpflichtigen nicht ausdrücklich beantragt worden und wurden vom Finanzamt auch nicht amtswegig angesetzt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.