Steuerrecht

VwGH zur Gewährung des Kinderfreibetrages nach § 106a EStG

Bei Alleinerziehern hat das Finanzamt den Kinderfreibetrag (mit dem Mindestbetrag von 132 €) bereits von Amts wegen anzusetzen.

Eine Alleinerzieherin mit zwei haushaltszugehörigen Kindern iSd § 106 Abs 1 EStG wurde zur Einkommensteuer 2009 veranlagt. Der Alleinerzieherabsetzbetrag kam dabei erklärungsgemäß zum Ansatz. Kinderfreibeträge nach § 106a EStG waren von der Steuerpflichtigen nicht ausdrücklich beantragt worden und wurden vom Finanzamt auch nicht amtswegig angesetzt.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/134

19.02.2015
Heft 2/2015