Steuerrecht

VwGH zur Leistungserbringung durch zwischengeschaltete GmbH

Der Geschäftsführer einer GmbH kann seine Geschäftsführungsleistung auch im Wege einer zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft erbringen. Die Geschäftsführerentlohnung ist dann einkommensteuerlich der zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft zuzurechnen. Anderes gilt, wenn die zwischengeschaltete Gesellschaft als bloße Zahlstelle fungiert, oder - ausnahmsweise - in Fällen von Missbrauch iSd § 22 BAO bzw Scheingeschäften iSd § 23 BAO.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/741

17.11.2014
Heft 11/2014