Steuerrecht

VwGH zur Stichtagsbilanz bei Einbringung nach Art III UmgrStG

Eine unrichtige Steuerbilanz ist an der Wurzel zu berichtigen. Unrichtige Bilanzansätze in der Stichtagsbilanz, die bei der Einbringung nach Art III UmgrStG erstellt wird, sind ebenfalls auf den Einbringungsstichtag zu berichtigen und stehen damit einer Buchwerteinbringung nicht im Wege. Die Sanktion der Gewinnrealisierung nach § 6 Z 14 EStG tritt nicht ein.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/189

17.03.2015
Heft 3/2015