Ist die vermögensverwaltende KG Eigentümerin eines Grundstücks, hat die Veräußerung des KG-Anteils stets eine anteilsmäßige Veräußerung des Grundstücks bewirkt (10-jährige Spekulationsfrist nach § 30 EStG idF vor 1. StabG 2012).
Die betriebliche Personengesellschaft ist Gewinnermittlungssubjekt (zB VwGH 19. 9. 2013, 2011/15/0107). Für den Anteilsverkauf normiert § 24 Abs 2 EStG 1988 als Veräußerungsgewinn den Betrag, um den der Veräußerungserlös den Buchwert des Anteils am Betriebsvermögen übersteigt.
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