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Was Personalisten über die neuen abgabenrechtlichen Begünstigungen für Mitarbeiterbeteiligungen in Start-ups wissen sollten (Teil 2)

Harald Bürgstein LL.M. (WU)

Sozusagen in letzter Sekunde wurde am 31. 12. 2023 das endgültige Start-Up-Förderungsgesetz veröffentlicht (BGBl I 2023/200), welches für Kapitalanteile gilt, die ab 1. 1. 2024 an Dienstnehmer abgegeben werden. Im Wesentlichen verfolgt das Gesetz folgende Ziele:

Förderung von Start-ups und jungen KMUBindung der Dienstnehmer an das Start-up-Unternehmen

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Artikel-Nr.
PVP_digitalOnly 2024/9

28.02.2024
Heft 9/2024
Autor/in
Harald Bürgstein

Harald Bürgstein, LL.M. (WU) ist Jurist bei der Gneist Consulting Team Steuerberatung GmbH und trägt im Rahmen der GCT-Akademie vor. Er ist auf Arbeits-, Sozial- und Lohnsteuerrecht spezialisiert.