Mit dem StRefG 2015/161 wurde das Abzugsverbot des § 20 Abs 2 EStG für Aufwendungen und Ausgaben (Betriebsausgaben und Werbungskosten) im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen gelockert. Nach der derzeit gültigen Rechtslage besteht ein Abzugsverbot für derartige Aufwendungen und Ausgaben nur mehr dann, wenn der besondere Steuersatz "angewendet wird". Das ursprüngliche Abzugsverbot des § 20 Abs 2 EStG ist überdies derzeit Gegenstand eines Gesetzesprüfungsverfahrens des VfGH.2 Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit nach geltender Rechtslage bei privaten Grundstücksveräußerungen Werbungskosten abgezogen werden können.
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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/727
20.10.2017
Heft 19/2017
Autor/in
Foto: AAU Neumüller
Dr. Sabine Kanduth-Kristen, LL.M., StB, ist Universitätsprofessorin am Institut für Finanzmanagement der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Abteilung für Betriebliches Finanz- und Steuerwesen und Mitglied der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST).
Publikationen:
Jakom – EStG-Kommentar13 (2020; gemeinsam mit Marco Laudacher, Christian Lenneis, Ernst Marschner und Hermann Peyerl), Internationales Steuerrecht2 (2019), Bilanzposten-Kommentar (2017; Herausgeberschaft gemeinsam mit Gudrun Fritz-Schmied), Rechtsformgestaltung2 (2016; Herausgeberschaft gemeinsam mit Petra Hübner-Schwarzinger), Insolvenz und Steuern2 (2000; gemeinsam mit Herbert Kofler) sowie weitere Bücher und zahlreiche Aufsätze in Sammelbänden und Fachzeitschriften.
Foto: Heike Fuchs
Dr. Andreas Kampitsch, LL.M. (WU), StB ist Partner einer mittelständischen Steuerberatungskanzlei und Vortragender an der Universität Klagenfurt.