Steuerrecht

Werbungskosteneigenschaft von Seminaren mit "Mischinhalt"

Mag. Bernhard Renner

Die Frage der Abzugsfähigkeit von Bildungsmaßnahmen, die sowohl die betriebliche bzw berufliche als auch die private Sphäre betreffen, führt oft zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen. Der Fiskus lehnt infolge Zuordnung der Aufwendungen zur privaten Lebensführung die Werbungskosten- bzw Betriebsausgabeneigenschaft idR ab. Zwei Fälle, in denen der UFS über Bildungsveranstaltungen mit klingend-hochtrabenden Bezeichnungen, nämlich "International Professional Coaching"1 bzw "Euro-Lehrgang"2, zu entscheiden hatte, werden im Folgenden exemplarisch dargestellt.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/530

16.08.2011
Heft 8/2011
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.