Steuerrecht

WGG 1979: Wo sind die Grenzen des Wohnungs- und Siedlungswesens gem § 1 Abs 2 WGG 1979?

Dr. Christian Hammerl

Die Errichtung oder die Verwaltung von Gebäuden, die primär anderen Zwecken als der Verbesserung des Wohnumfeldes dienen und bei denen dies bloß eine Begleiterscheinung darstellt oder eine solche Verbesserung nicht mehr zu erkennen ist, stellt keine Maßnahme des dem "Gemeinwohl dienenden Wohn- und Siedlungswesens" dar.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/219

18.04.2016
Heft 4/2016
Autor/in
Christian Hammerl

Dr. Christian Hammerl ist Leiter der Zentralen Fachstelle und der Zentralen Services (BMF).