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Wiesinger, Gesetzliche Bürgschaften im Arbeits- und Sozialrecht, ARD 6504/4/2016

Bearbeiter: Werner Leber

Neben dem AÜG sehen auch andere gesetzliche Normen, wie zB § 29a AuslBG, die Bürgschaftshaftung des Beschäftigers für bestimmte Ansprüche der überlassenen Arbeitskraft vor. Die einschlägigen Regelungen werden übersichtlich dargestellt.

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Artikel-Nr.
ZIK 2016/189

31.08.2016
Heft 4/2016