Der Beitrag geht der Frage nach, ob jede GmbH & Co KG rechnungslegungspflichtig ist.
Die XY GmbH & Co KG besitzt eine Immobilie und vermietet diese dauerhaft an den Unternehmer U. Einzige Komplementärin der KG ist die XY GmbH. Fraglich ist die Rechnungslegungspflicht der XY GmbH & Co KG.
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Artikel-Nr.
RWZ 2014/19
25.03.2014
Heft 3/2014
Autor/in
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.
Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.