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Verordnung des BMJ, mit der die Verordnung über die Verwendung von Formblättern für die offenzulegende Bilanz und den offenzulegenden Anhang von kleinen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (UGB-Formblatt-V) geändert wird
BGBl II 2015/412, ausgegeben am 15. 12. 2015
Die Novelle dient der Anpassung der Einreich-Formulare an das (zur Umsetzung der RL 2013/34/EU - Bilanz-RL ergangene) Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014, BGBl I 2015/22, LN Rechtsnews 18750 vom 14. 1. 2015), mit dem Inhalt und Struktur von Bilanz und Anhang geändert und die zusätzliche Größenordnung der Kleinst(kapital)gesellschaft eingeführt worden ist.
Die Novelle tritt mit 1. 1. 2016 in Kraft und ist für die Einreichung der Jahresabschlüsse für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2015 beginnen. Die entsprechenden Anlagen nach der bisherigen Fassung der Verordnung sind für die Einreichung der Jahresabschlüsse für jene Geschäftsjahre weiter zu verwenden, die vor dem 1. 1. 2016 begonnen haben. Die Offenlegung mittels Online-Formularen in elektronischer Form (§ 9 Abs 3 ERV 2006) hat für Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31. 12. 2015 beginnen, in Form der Anlagen idF der Verordnung BGBl II 2015/412 zu erfolgen.