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Aktuelle Neuigkeiten für die Personalverrechnung (KW 7/2024)

Bearbeiter: Wilhelm Kurzböck

Die folgende Zusammenstellung bietet einen raschen Überblick über wichtige, für die Lohn- und Gehaltsverrechnung relevante Neuigkeiten aus den letzten Wochen.

1. Anfragebeantwortungen des BMF

Das BMF hat zuletzt zu einigen aktuellen Sachthemen offizielle Anfragebeantwortungen veröffentlicht:

-Mitarbeiterprämie bei Arbeitskräfteüberlassung und kollektivvertraglicher Ermächtigung
-Sachbezugswerteverordnung betreffend E-Ladestationen, Kostenersätze für Ladekosten, Spezialfahrzeuge und Oldtimer
-Sachbezugswerteverordnung – Umsetzungsfragen betreffend Zinsenersparnisse bei Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen mit unveränderlichem Sollzinssatz

2. FAQ des BMAW zur Entlastungswoche für das Pflege- und Gesundheitspersonal

Ende Dezember 2023 hat das BMAW ein sehr ausführliches Fragen-Antworten-Protokoll zur Entlastungswoche für das Pflege- und Gesundheitspersonal veröffentlicht, das Antworten auf zahlreiche Detailfragen liefert: FAQ-Entlastungswoche

3. Neue Steuerformulare

Folgende Formulare sind nunmehr in aktualisierter Form auf der Formularseite des BMF abrufbar:

-Jahreslohnzettel L 16 in der Version 2024 als PDF-Formular: Es gibt fünf neue Felder, die die neue „Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung“ betreffen, sowie ein neues Datenfeld, das die „pauschale Lohnsteuer“ nach § 70 Abs 2 Z 2 EStG 1988 betrifft. Auch das Datenfeld für die „Teuerungsprämie“ wurde nun in „Mitarbeiterprämie gemäß § 124b Z 447 EStG 1988“ umbenannt. Es sieht derzeit so aus, als ob die neue „Freiwilligenpauschale“ eher nicht über den Jahreslohnzettel gemeldet werden muss, weil darüber (derzeit) kein explizites Datenfeld existiert.
-Erklärung L 35 (abgabenfreier Kinderbetreuungskostenzuschuss): Das Formular L35 für die Erklärung zur Berücksichtigung eines steuerfreien Zuschusses für Kinderbetreuungskosten, das zum Lohnkonto genommen werden muss, wurde neu aufgelegt. Insbesondere die Erläuterungen wurden aufgrund der ab 1. 1. 2024 gültigen neuen Rechtslage adaptiert.

4. Grenzüberschreitende Telearbeit

Aufgrund einer multilateralen Rahmenvereinbarung besteht seit 1. 7. 2023 die Möglichkeit für einen vereinfachten Ausnahmeantrag hinsichtlich der SV-Zuständigkeit bei grenzüberschreitender Telearbeit, wenn die Telearbeit im Wohnsitzstaat mehr als 25 % und weniger als 50 % der Arbeitszeit beträgt. Seit 1. 1. 2024 gilt diese Rahmenvereinbarung auch in Bezug auf Italien. Hier ein Link auf die aktuelle Liste der teilnehmenden Staaten: http://tinyurl.com/RV-Telearbeit

5. DBA-Deutschland

Am 1. 1. 2024 wurde ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland wirksam. Die darin veröffentlichten Änderungen sehen ua eine Neuregelung der Grenzgängerregelung vor, die in Anlehnung an die während der Corona-Pandemie bestehende Konsultationsvereinbarung eine Ausnahme für Homeoffice-Tage vorsieht. Zudem wurde die Grenzgängerregelung auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst ausgeweitet. Dazu hat das BMF eine Info veröffentlicht.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 35072 vom 14.02.2024