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Bauarbeiter und Bau-Angestellte: KV-Erhöhung ab 1. 5. 2016

Bearbeiter: Bettina Sabara / Bearbeiter: Barbara Tuma

Wirtschaftskammer Österreich

Für die Arbeiter und Angestellten in Bauindustrie und Baugewerbe wurde bereits im Vorjahr eine Erhöhung der Löhne und Gehälter für die Jahre 2015 und 2016 vereinbart, dh ab 1. 5. 2015 und ab 1. 5. 2016 (siehe ARD 6441/15/2015 und ARD 6444/1/2015). Für die KV-Erhöhung ab 1. 5. 2016 wurde dabei eine Erhöhung um den durchschnittlichen VPI von März 2015 bis Februar 2016 plus 0,4 % festgelegt.

Daraus errechnet sich nun eine Erhöhung der KV-Löhne, KV-Gehälter und Lehrlingsentschädigungen ab 1. 5. 2016 um 1,4 %. Sowohl für die Ist-Löhne als auch die Ist-Gehälter gilt die Parallelverschiebung, dh die Überzahlungen über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt/Mindestlohn müssen betragsmäßig erhalten bleiben.

Bei den Arbeitern wird auch die Lenkzeitenvergütung um 1,4 % erhöht sowie das Übernachtungsgeld um 0,9 % (= Jahresinflation 2015; Übernachtungsgeld daher nun € 12,61).

Bei den Angestellten werden die Zulagen nicht angehoben.

Hinweis: Zum Download der Lohn-und Gehaltstafeln: http://tinyurl.com/j74b9qh

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 21403 vom 06.04.2016