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Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm geändert wird
BGBl I 2014/78, ausgegeben am 21. 11. 2014
Durch das 2. StabG 2012 wurde die Wertgrenze für die Zuständigkeit der Bezirksgerichte (§ 49 Abs 1 JN) mit 1. 1. 2013 auf 15.000 € angehoben (siehe Zak 2012/286, 142 und LN Rechtsnews 12958 vom 25. 4. 2012). Die weiteren dort vorgesehenen Erhöhungsschritte (auf 20.000 € mit 1. 1. 2015 und auf 25.000 € mit 1. 1. 2016) lässt das vorliegende BG, das am 22. 11. 2014 in Kraft getreten ist, entfallen. Begründet wird dies damit, dass der angestrebte Ausgleich bei der Auslastung von Bezirks- und Landesgerichten bereits durch den ersten Anhebungsschritt erreicht worden ist.