News

BMF-Info zur Steuerreform 2015/2016

Bearbeiter: Sabine Sadlo

Mit dem Beschluss der Bundesregierung vom 17. März zu den Eckpunkten der ab 1. 1. 2016 greifenden Steuerreform hat die Legistikerstellung zum Steuerreformgesetz begonnen. Bis Anfang Mai soll der Ministerialentwurf vorliegen und nach 4- bis 6-wöchiger Begutachtungsfrist am 16. Juni die Regierungsvorlage, damit der Beschluss im Parlament im Juli noch vor der Sommerpause erfolgen kann. Schon jetzt hat das BMF die steuerlichen Maßnahmen der Steuerreform 2015/2016 in folgender Vorabinformation zusammengefasst.

Homepage des BMF vom 19. 3. 2015

1. Allgemeines

Mit der Steuerreform 2015/2016 soll eine gesamte Steuerentlastung in Höhe von 5,2 Mrd € erreicht werden. Das entspricht 1,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Ein Betrag im Ausmaß von 4,9 Mrd € ist für die Einkommensteuerentlastung sowie eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen vorgesehen.

Die Maßnahmen der Steuerreform treten grundsätzlich mit 1. 1. 2016 in Kraft. Derzeit wird im BMF an den Details gearbeitet. Der Beschluss des Steuerreformgesetzes findet im Juli 2015 im Parlament statt.

Entlastungen im Überblick:

-Senkung des Eingangssteuersatzes von 36,5 % auf 25 %
-Erhöhung der Arbeitnehmerabsetzbeträge um 55 € pro Jahr
-Erhöhung der Sozialversicherungserstattung (bisher „Negativsteuer“) für Menschen mit geringeren Einkommen von maximal 110 € auf maximal 400 € pro Jahr
-Einführung der Sozialversicherungserstattung für Pensionisten im Ausmaß von maximal 110 € pro Jahr
-50 %-Steuersatz künftig ab 90.000 €, statt wie bisher ab 60.000 €
-Konjunkturpaket (Erweiterung der Forschungsprämie, Senkung der Lohnnebenkosten)

Gegenfinanzierung im Überblick:

-Registrierkassenpflicht (manipulationsgeschützte Apparate) für Betriebe mit überwiegend Barumsätzen ab einem Nettoumsatz von 15.000 € pro Jahr
-Belegerteilungspflicht für jeden Geschäftsfall
-Kontoeinsichtsmöglichkeit durch Prüfungsorgane der Abgabenbehörden
-Einführung eines zentralen Kontenregisters oder Einrichtung vergleichbarer Maßnahmen
-Rückwirkende befristete Meldepflicht von Banken für hohe Barbehebungen oder Auslandstransfers
-Schaffung eines Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes
-Barzahlungsverbot zwischen Unternehmen in der Baubranche
-Verstärkte Bekämpfung des gewerbsmäßigen Pfusches und der Schwarzarbeit
-Verstärkte Bekämpfung des Karussellbetrugs
-Bekämpfung der USt-Hinterziehung im Rahmen des Versandhandels

2. Maßnahmen in der Einkommensteuer

Tarif:

-Die Senkung des Eingangssteuersatzes von 36,5 % auf 25 % entlastet alle Steuerzahler, unabhängig davon, in welcher Progressionsstufe sie sich befinden.
-Anstelle der bisher drei gibt es künftig sechs Steuerstufen. Dadurch ergibt sich eine Abflachung der Progression.
-Die Bemessungsgrundlage für den 50 %-Steuersatz wird von 60.000 € auf 90.000 € angehoben.
-Für Einkommensanteile über 1 Mio € wird befristet ein Steuersatz von 55 % eingeführt.

Steuer­tarif bis 31. 12. 2015Steuer­tarif ab 1. 1. 2016
überbisSteuersatzüberbisSteuersatz
011.000 €0 %0 €11.000 €0 %
11.000 €25.000 €36,5 %11.000 €18.000 €25 %
18.000 €31.000 €35 %
25.000 €60.000 €43,21 %31.000 €60.000 €42 %
60.000 €90.000 €48 %
60.000 €50 %90.000 €1 Mio €50 %
1 Mio €55 % (befristet)

Arbeitnehmer, Pensionisten:

-Arbeitnehmerabsetzbetrag wird in den Verkehrsabsetzbetrag integriert (in Summe derzeit 345 €). Der Verkehrsabsetzbetrag wird ab 2016 auf 400 € erhöht.
-Erhöhung des Pendlerzuschlags für geringverdienende Pendler
-Erstattung von 50 % der SV-Beiträge für Kleinstverdiener (max 400 €/Jahr für Arbeitnehmer; max 110 €/Jahr für Pensionisten)
-Der Sachbezug bei PKW mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 120 g/km wird auf 2 % der Anschaffungskosten erhöht; für auch privat genutzte Dienstfahrzeuge mit Elektromotor wird zukünftig kein Sachbezug angesetzt.

Familien:

-Der Kinderfreibetrag wird auf 440 € verdoppelt.
-Die Familienbeihilfe ist bereits (beginnend seit 1. 7. 2014) schrittweise bis 2018 erhöht worden.

Topf-Sonderausgaben:

-Abschaffung des Topf-Sonderausgabenabzugs ab einem bestimmten Stichtag.
-Der Topf-Sonderausgabenabzug für Verträge, die zum Stichtag bereits bestehen, bleibt noch maximal 5 Jahre erhalten.

Kapitalertragsteuer:

-Die Kapitalertragsteuer wird auf 27,5 % erhöht;
-ausgenommen von der Erhöhung ist die Kapitalertragsteuer auf Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten (vor allem Sparbuch- und Kontozinsen).

Immobilien:

-Für Gebäude im Betriebsvermögen gilt ab 1. 1. 2016 ein einheitlicher Abschreibungssatz von 2,5 % (statt bisher 2 %, 2,5 % oder 3 %).
-Die Verteilung von Instandsetzungsaufwendungen wird von 10 auf 15 Jahre verlängert.
-Die Vermutung des Anteils von Grund und Boden bei einem bebauten Grundstück wird den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
-Die Immobilienertragsteuer wird von 25 % auf 30 % angehoben.
-Bei Immobilienveräußerungen darf kein Inflationsabschlag mehr berücksichtigt werden.

Wirtschaft:

-Die Forschungsprämie wird von 10 % auf 12 % erhöht.
-Die steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird von 1.460 € auf 3.000 € pro Jahr erhöht.
-Eine Zuzugsbegünstigung für Wissenschaftler sowie Forscher soll eingeführt werden.
-Bei kapitalistischen Personengesellschaften wird eine Verlustverrechnungsbremse vorgesehen.
-Die steuerlichen Vorschriften zur Einlagenrückgewähr werden angepasst.
-Der Bildungsfreibetrag und die Bildungsprämie werden gestrichen.

3. Maßnahmen in der Umsatzsteuer

-Erhöhung des Umsatzsteuersatzes von 10 % bzw 12 % auf 13 % ab dem 1. 1. 2016 für:
lebende Tiere etc, Saatgut etc, Pflanzen etc, kulturelle Dienstleistungen, Futtermittel, Holz, Jugendbetreuung, nationaler Luftverkehr, Bäder, Museen etc, Tiergärten etc, Filmvorführung etc, Ab-Hof-Verkauf von Wein; ab 1. 4. 2016 für Beherbergung.
-Zur Eindämmung des Karussellbetrugs sollen speziell geschulte Teams eingesetzt werden.

4. Maßnahmen in der Grunderwerbsteuer

Die Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Grundstücksübertragung wird auf Verkehrswerte umgestellt (statt bisher 3-facher Einheitswert); diese Verkehrswerte sollen auch pauschal ermittelt werden können. Dagegen gilt bei unentgeltlichen Übertragungen in der Land- und Forstwirtschaft weiterhin der einfache Einheitswert.

Der Einheitstarif wird auf einen Stufentarif umgestellt:


bis 250.000 €0,5 %
bis 400.000 €2 %
darüber3,5 %

Der Freibetrag für die altersbedingte unentgeltliche Betriebsübertragung wird von 365.000 € auf 900.000 € erhöht.

Für Härtefälle insbesondere im Tourismusbereich sollen noch Lösungen erarbeitet werden.

5. Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug

Registrierkassenpflicht:

-Betriebe mit überwiegend Barumsätzen müssen ab einem Nettoumsatz von 15.000 € pro Jahr ihre Einzelumsätze verpflichtend mit einer Registrierkasse aufzeichnen.
-Jede Registrierkasse ist mit einer technischen Sicherheitslösung gegen Manipulationen zu schützen.
-Für die Anschaffung einer Registrierkasse wird eine Prämie von bis zu 200 € ausbezahlt. Die Aufwendungen können im Jahr der Anschaffung jedenfalls abgesetzt werden.
-Für jeden Geschäftsfall muss ein Beleg erteilt werden (Belegerteilungspflicht).
-Die Kalte-Hände-Regelung wird auf einen Nettoumsatz von maximal 30.000 € beschränkt.
-„Kleine Vereinsfeste“ dürfen ihre Umsätze weiterhin mittels Kassasturz ermitteln.

Konteneinsicht:

-Zukünftig soll aus Anlass einer abgabenbehördlichen Prüfung (zB Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung, GPLA) die Einsichtnahme in bestehende Kontenverbindungen möglich sein.
-Einführung eines zentralen Kontenregisters oder Einrichtung vergleichbarer Maßnahmen zur Gewährleistung eines effizienten Vollzugs
-Als Begleitmaßnahmen sollten die Banken befristetet zur Mitteilung höherer Kapitalabflüsse (Barbehebungen, Verschiebungen ins Ausland) verpflichtet werden – und zwar bereits für Zeiträume vor dem Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes.

Sozialbetrugsbekämpfung:

-Der sogenannte Anmeldungskauf soll durch strukturierte Datenanalyse der Gebietskrankenkassen und die verbesserte Zusammenarbeit von Behörden zurückgedrängt werden.
-Die Ausstellung von Scheinrechnungen soll im Baubereich durch Barzahlungsverbot (mit Ausnahmen für Kleinstbeträge) im B2B Bereich bekämpft werden.
-Schwarzarbeit im Rahmen des privaten Hausbaus und des gewerbsmäßigen Pfusches soll durch verstärkte Kontrollmaßnahmen bekämpft werden.

Hinweise:

Auf der Homepage des BMF ist unter Steuern –> Rechtsnews –> Steuern auch der 12-seitige Vortrag von BM Schelling an den Ministerrat in der Sitzung vom 17. 3. 2015 abrufbar, auf dem diese BMF-Info basiert.

Weiters steht schon jetzt unter bmf.gv.at/entlastung ein persönlicher Online-Entlastungsrechner zur Verfügung.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 19185 vom 24.03.2015