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Erlass des BMF vom 11. 12. 2015, BMF-010222/0088-VI/7/2015, BMF-AV Nr 191/2015
Im Rahmen der laufenden Wartung 2015 werden gesetzliche Änderungen des Steuerreformgesetzes 2015/2016 (BGBl I 2015/118), des 2. AbgÄG 2014 (BGBl I 2014/105), Änderungen der Sachbezugswerteverordnung (BGBl II 2015/243) sowie der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten (BGBl II 2015/240) und wesentliche Entscheidungen des BFG sowie höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet.
Die LStR 2002 idF des Wartungserlasses 2015 sind bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle anzuwenden, soweit nichts anderes geregelt ist bzw soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen oder günstigere Regelungen in den LStR Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gem § 303 BAO dar.
Hinweis: Der Volltext des Erlasses ist unter Eingabe der oben angeführten Geschäftszahl unter http://findok.bmf.gv.at/findok/ abrufbar.