Dieser Inhalt ist frei verfügbar. Mit einem Abonnement der RWZ erhalten Sie die Zeitschrift in Print und vollen digitalen Zugriff im Web, am Smartphone und Tablet. Mehr erfahren…
Testen Sie
ALLE 13 Zeitschriftenportale
30 Tage lang kostenlos.
Der Zugriff endet nach 30 Tagen automatisch.
Verordnung des BMF zur achten Änderung der FinanzOnline-Verordnung 2006 (FOnV 2006)
BGBl II 2016/46, ausgegeben am 16. 2. 2016
Mit 1. 4. 2016 wird der Regelungsbereich der FOnV 2006 auf die Entrichtung von Abgaben ausgedehnt. Nach dem neuen § 7 FOnV 2006 hat die Beauftragung zur Entrichtung von Abgaben durch elektronische Überweisung iSd § 211 Abs 5 BAO zu erfolgen, und zwar
- | im Wege der Funktion „Finanzamtszahlung“, wenn das ElectronicBanking-System des Kreditinstituts des Zahlungspflichtigen eine solche Funktion beinhaltet, oder |
- | im Wege des „eps“- Verfahrens („e-payment standard“), das im System FinanzOnline zur Verfügung steht. |
Außerdem wird im neuen § 8 FOnV 2006 verankert, dass dem Zahlungspflichtigen die elektronische Überweisung zumutbar ist, wenn er das Electronic-Banking-System seines Kreditinstituts bereits zur Entrichtung von Abgaben oder für andere Zahlungen nutzt und er über einen Internet-Anschluss verfügt.
Die Neuregelung ist erstmals auf die Entrichtung von Abgaben am 1. 4. 2016 anzuwenden.