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Für die rund 200.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe (Arbeiter und Angestellte) werde die Löhne und Gehälter mit 1. 5. 2016 wie folgt erhöht:
- | Arbeiter: Durchschnittliche Erhöhung der KV-Löhne über alle Bundeländer um 1,49 %. |
- | Angestellte: Erhöhung der KV-Gehälter in allen Bundesländern zwischen 1,35 % und 1,5 %. |
- | Der neue Mindestlohn bzw das neue Mindestgehalt liegt somit bei € 1.420,-. |
- | Die Lehrlingsentschädigungen (Arbeiter- und Angestelltenlehrlinge) werden um 2,96 %, mindestens aber um € 20,- erhöht und betragen: im 1. Lehrjahr: € 645,-, im 2. Lehrjahr: € 715,-, im 3. Lehrjahr: € 850,-, im 4. Lehrjahr (Doppellehre): € 935,-. |
- | Arbeiter und Angestellte: Erhöhung des Nachtarbeitszuschlages auf € 21,-. |
- | Für Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg wurde vereinbart, dass ab 1. 5. 2017 in diesen Bundesländern auf ein neues fünfstufiges Festlohnsystem umgestellt wird. Es sollen einheitliche Lohntabellen gelten. |