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Gastgewerbe - KV-Erhöhung ab 1. 5. 2016

Bearbeiter: Bettina Sabara

www.kvsystem.at

Für die rund 200.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe (Arbeiter und Angestellte) werde die Löhne und Gehälter mit 1. 5. 2016 wie folgt erhöht:

-Arbeiter: Durchschnittliche Erhöhung der KV-Löhne über alle Bundeländer um 1,49 %.
-Angestellte: Erhöhung der KV-Gehälter in allen Bundesländern zwischen 1,35 % und 1,5 %.
-Der neue Mindestlohn bzw das neue Mindestgehalt liegt somit bei € 1.420,-.
-Die Lehrlingsentschädigungen (Arbeiter- und Angestelltenlehrlinge) werden um 2,96 %, mindestens aber um € 20,- erhöht und betragen:
im 1. Lehrjahr: € 645,-,
im 2. Lehrjahr: € 715,-,
im 3. Lehrjahr: € 850,-,
im 4. Lehrjahr (Doppellehre): € 935,-.
-Arbeiter und Angestellte: Erhöhung des Nachtarbeitszuschlages auf € 21,-.
-Für Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg wurde vereinbart, dass ab 1. 5. 2017 in diesen Bundesländern auf ein neues fünfstufiges Festlohnsystem umgestellt wird. Es sollen einheitliche Lohntabellen gelten.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 21461 vom 15.04.2016