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Handelsangestellte – KV-Abschluss für 2024

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

www.wko.at, www.gpa.at vom 28. 12. 2023

In der siebenten Verhandlungsrunde haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaft auf einen neuen Kollektivvertrag für Handelsangestellte verständigt. Mit 1. 1. 2024 kommt es zu folgendem Gehaltsabschluss für die rund 430.000 Angestellten im Handel:

-Anhebung der KV-Mindestgrundgehälter zwischen 8,3 % und 9,2 %, das neue KV-Mindestgehalt beträgt € 2.124,-. Die Gehaltstafel wird wie folgt erhöht:
  • Beschäftigungsgruppen A und B +8,5 %
  • Beschäftigungsgruppe C Stufe 1 +9,2 %
  • Beschäftigungsgruppe C Stufe 2 +8,5 %
  • Beschäftigungsgruppe C Stufe 3 +8,5 %
  • Beschäftigungsgruppe C Stufe 4 +8,4 %
  • Beschäftigungsgruppe D Stufe 1 +9,2 %
  • Beschäftigungsgruppe D Stufe 2 +8,5 %
  • Beschäftigungsgruppe D Stufe 3 +8,5 %
  • Beschäftigungsgruppe D Stufe 4 +8,4 %
  • Alle übrigen Beschäftigungsgruppen und Stufen werden mit 8,3 % erhöht.
Die sich aus der Berechnung ergebenden kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden auf ganze Euro aufgerundet. Die am 31. 12. 2023 bestehenden Überzahlungen werden in euromäßiger Höhe (centgenau) aufrechterhalten.
-Die Lehrlingseinkommen werden auf folgende Beträge angehoben: 1. Lehrjahr € 880,-; 2. Lehrjahr € 1.130,-; 3. Lehrjahr € 1.430,-; 4. Lehrjahr € 1.490,-
Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 34893 vom 28.12.2023