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Verordnung des BMWFW, mit der die Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO), geändert wird (IME-VO Novelle 2014)
BGBl II 2014/323, ausgegeben am 2. 12. 2014
Das in § 1 Abs 1 Z 1 IME-VO festgelegte Zwischenziel, dass alle Netzbetreiber bis Ende 2015 mind 10 % der an ihr Netz angeschlossenen Zählpunkte als intelligente Messgeräte ausstatten müssen, wird gestrichen und durch die Verpflichtung ersetzt, dass jeder Netzbetreiber bis Ende 2015 einen Projektplan über die stufenweise Einführung von intelligenten Messgeräten samt Angabe eines Zielerreichungspfades vorzulegen hat.
Das zweite Zwischenziel (mind 70 % bis Ende 2017) sowie das Endziel (im Rahmen der technischen Machbarkeit mind 95 % bis Ende 2019) bleiben aufrecht.