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RL 2001/29/EG: Art 1 ff
Zur Durchsetzung des Rechts der Urheber auf eine angemessene Vergütung gem § 42b Abs 1 und Abs 3 UrhG („Leerkassettenvergütung“) ist in Österreich derzeit ein Verfahren anhängig, in dem die klagende Verwertungsgesellschaft die Vertreiberin von Mobiltelefonen, die ua über die Funktion zur Speicherung und Wiedergabe von Musiktiteln verfügen, auf Rechnungslegung und Zahlung in Anspruch nimmt. Dieses Verfahren wurde nun vom OGH unterbrochen, weil derzeit beim EuGH ein dänisches Vorabentscheidungsersuchen anhängig ist, das auch für den vorliegenden Fall maßgeblich ist (C-463/12 betr ua die Frage, ob Rechtsvorschriften von Mitgliedstaaten, die einen Ausgleich für die Rechtsinhaber für Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch auf den Speicherkarten von Mobiltelefonen unter bestimmten Voraussetzungen vorsehen, mit der RL 2001/29/EG [zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft] vereinbar sind).