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Neues DBA-Chile - BGBl

Bearbeiter: Birgit Bleyer

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Chile zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

BGBl III 2015/140, ausgegeben am 7. 10. 2015

Mit Chile bestand bisher keine Regelung zur Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Der Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen erforderte aber nunmehr den Abschluss eines entsprechenden Abkommens, wobei durch das Abkommen auch gleich ein Informationsaustausch zwischen den beiden Staaten ermöglicht werden soll, der dem OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft entspricht.

Das Abkommen folgt in größtmöglichem Umfang, dh soweit dies mit den wesentlichen außensteuerlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist, den Regeln des OECD-Musterabkommens. Daneben haben aber auch - auf Wunsch Chiles - einige Bestimmungen des Musterabkommens der Vereinten Nationen zwischen entwickelten Ländern und Entwicklungsländern Eingang in das Abkommen gefunden.

Das Abkommen ist mit 9. 9. 2015 in Kraft getreten und für Steuern anwendbar, die für Steuerjahre erhoben werden, die am oder nach dem 1. 1. 2016 beginnen.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 20356 vom 08.10.2015