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Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG) geändert wird
BGBl I 2019/66, ausgegeben am 23. 7. 2019
Der umfassende NichtraucherInnenschutz, der nunmehr auch in allen Lokalen (ausgenommen Freiflächen) gilt, tritt per 1. 11. 2019 in Kraft (Entfall des § 13a und des § 13b Abs 4 TNRSG).