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Verordnung des BMF über die technischen Einzelheiten für Sicherheitseinrichtungen in den Registrierkassen und andere, der Datensicherheit dienende Maßnahmen (Registrierkassensicherheitsverordnung, RKSV)
BGBl II 2015/410, ausgegeben am 11. 12. 2015
Die RKSV tritt teilweise bereits mit 1. 1. 2016 in Kraft, ansonsten mit 1. 7. 2016 bzw 1. 1. 2017. Sie regelt
- | die zur technischen Umsetzung der Manipulationssicherheit elektronischer Aufzeichnungssysteme erforderlichen technischen Merkmale
|
- | die zusätzlichen Anforderungen an den Beleg gemäß § 132a Abs 8 BAO (Anm: ab 2017), |
- | Einzelheiten über die Erlassung von Feststellungsbescheiden betreffend geschlossene Gesamtsysteme und |
- | den Zugriff der Behörden auf die dafür erforderlichen Daten für aufsichts- und abgabenrechtliche Zwecke. |