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Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
Erlass des BMF vom 12. 11. 2015, BMF-010102/0012-IV/2/2015, BMF-AV Nr 169/2015
Der 67-seitige Erlass berücksichtigt insb die Änderungen durch das Steuerreformgesetz 2015/2016, BGBl I 2015/118, und regelt die Kriterien und Details
- | bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungspflicht nach § 131 Abs 1 Z 2 BAO), |
- | bei der Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO) und |
- | bei der Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO) |
- | sowie die Sanktionen bei Nichterfüllung der Verpflichtungen (inkl der bereits angekündigten Toleranzfrist betr Registrierkassen, LN Rechtsnews 20442 vom 23. 10. 2015). |
Der Erlass ist grundsätzlich ab 1. 1. 2016 anzuwenden, soweit in den einzelnen Abschnitten nicht anderes bestimmt ist. Sollten Regelungen in anderen Erlässen zu diesem Erlass in Widerspruch stehen, gelten diese als aufgehoben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet.
Hinweis: Der Volltext des Erlasses ist unter Eingabe der oben angeführten Geschäftszahl unter http://findok.bmf.gv.at/findok/ abrufbar.