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Unternehmensserviceportal: Nutzungsbedingungen - BGBl

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

Verordnung des BMF über die Nutzungsbedingungen des Unternehmensserviceportals (USP-Nutzungsbedingungenverordnung - USP-NuBeV)

BGBl II 2016/34, ausgegeben am 1. 2. 2016

Das Unternehmensserviceportal (USP) ist ein zentrales E-Government Internetserviceportal für Unternehmen. Seit 1. 1. 2010 ist www.usp.gv.at als Informationsplattform online; seit Mai 2012 können sich Unternehmen am USP registrieren und mit nur einer Zugangskennung derzeit über 20 Online-Anwendungen des Bundes nutzen (Single-Sign-On).

Mit der Novelle des Unternehmensserviceportalgesetzes (USPG), BGBl I 2015/144 (= LN Rechtsnews 20759 vom 15. 12. 2015) wurden ua die Nutzungsbedingungen auf eine hoheitliche Ebene gehoben und eine rechtliche Ebene analog der FinanzOnline-Verordnung 2006 geschaffen. Die bisherige Lösung (Veröffentlichung der Nutzungsbedingungen im Internet und freiwillige Zustimmung der Teilnehmer) stand im Widerspruch zu der immer größer werdenden Anzahl an Anwendungen, die ausschließlich über das Unternehmensserviceportal erreichbar sind. Künftig ist somit eine willentliche Zustimmung im Zuge der Registrierung im USP nicht mehr erforderlich, was für Unternehmen eine einfachere Registrierung ermöglichen soll.

In der Verordnung werden im Wesentlichen die bisherigen Inhalte der Nutzungsbedingungen aufgenommen, insb die Voraussetzungen für die Teilnahme (Registrierung und Verwaltung), die Aufgaben der Benutzer und des USP-Administrators sowie Sorgfaltspflichten und Regelungen zu Immaterialgüterrechten.

Zusätzlich werden nähere Regelungen zu den beiden neuen Services des USP getroffen, das sind die Meldeinfrastruktur und das Vertretungsmanagement. Mit der Meldeinfrastruktur ist es möglich, über das Unternehmensserviceportal Formulare zu befüllen bzw Anbringen zu erstellen und dann elektronisch über das Unternehmensserviceportal an die jeweilige Behörde zu senden. Das Vertretungsmanagement ermöglicht es Parteienvertretern, alle Verfahren zu nutzen, die jetzt schon an das USP angebunden sind für ihre Klienten.

Außerdem wird der Teilnehmerkreis des USP für natürliche Personen erweitert, die bislang nicht im Unternehmensregister eingetragen sind: Unternehmensgründer und e-Rechnungsleger.

Die USP-NuBeV tritt mit 2. 2. 2016 in Kraft.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 21034 vom 02.02.2016