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Vereinsrichtlinien 2001 – Wartungserlass 2015

Bearbeiter: Barbara Tuma

Erlass des BMF vom 27. 2. 2015, BMF-010219/0074-VI/4/2015, BMF-AV Nr 40/2015

Mit dem Wartungserlass wird va ein neuer Abschnitt 10 betr die steuerliche Behandlung eines Profibetriebes bei gemeinnützigen Sportvereinen im Mannschaftsspielsport neu eingefügt und auch an anderer Stelle - va iZm Sponsorleistungen – auf derartige Profibetriebe Rücksicht genommen. Abschnitt 10 ist erstmals ab dem Kalenderjahr 2016 anzuwenden. Für Saisonen, die davor beginnen und im Kalenderjahr 2016 enden, ist für die Beurteilung eines Profibetriebes nur der Teil der Saison ab dem 1. 1. 2016 heranzuziehen, sodss frühestens ab 1. 1. 2017 ein Profibetrieb vorliegen kann. Um den Verlust der Gemeinnützigkeit des Gesamtvereines mit 1. 1. 2017 zu vermeiden, sind Maßnahmen iSd neuen Rz 884 VereinsRL bis zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen (Schaffung eines Zweigvereins oder eigenen Rechnungskreises bzw Ausgliederung in Kapitalgesellschaft). Wird oder wurde die Ausgliederung schon zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt, können die entsprechenden Regelungen schon ab diesem Zeitpunkt angewendet werden, wenn sich der Steuerpflichtige darauf beruft.

Die weiteren Änderungen durch den Wartungserlass beziehen sich va auf die Verpflegung und sonstige Tätigkeiten durch Dritte bei Vereinsfesten und es wird klargestellt, dass Sport „jedenfalls jede vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) anerkannte Sportart“ ist.

Hinweis: Der Volltext des Erlasses ist unter Eingabe der oben genannten Geschäftszahl unter https://findok.bmf.gv.at/findok abrufbar.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 19062 vom 03.03.2015