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Versicherungsaufsicht: Neues VAG 2016 - BGBl

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Betrieb und die Beaufsichtigung der Vertragsversicherung (Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 - VAG 2016) erlassen wird sowie das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Bewertungsgesetz 1955, das Börsegesetz 1989, das E-Commerce-Gesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Finanzsicherheiten-Gesetz, das Firmenbuchgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Gleichbehandlungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, die Insolvenzordnung, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalversicherungs-Förderungsgesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Landarbeitsgesetz 1984, das Pensionskassengesetz, das Rechtspflegergesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Umgründungssteuergesetz, das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Versicherungsvertragsgesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 geändert werden

BGBl I 2015/34, ausgegeben am 20. 2. 2015

Zur unverändert übernommenen RV siehe LN Rechtsnews 18416 vom 14. 11. 2014.

Umsetzung der RL 2009/138/EG

Die Änderungen dienen va der Umsetzung der RL 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II).

Die RL 2009/138/EG sieht die Einführung eines risikoorientierten Aufsichtssystems für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen beginnend mit 1. 1. 2016 vor. Zu diesem Zweck wird ein neues Versicherungsaufsichtsgesetz geschaffen. Zu dessen Hauptgesichtspunkten siehe die unverändert übernommene RV, LN Rechtsnews 18416 vom 14. 11. 2014.

In den anderen Gesetzen werden die notwendigen Anpassungen von Verweisen vorgenommen.

Inkrafttreten

Das VAG 2016 tritt grds mit 1. 1. 2016 in Kraft, gleichzeitig treten das VAG sowie alle auf dessen Grundlage erlassenen Verordnungen außer Kraft. Einige Bestimmungen des VAG 2016 sollen jedoch bereits mit 1. 4. 2015 und mit 1. 7. 2015 in Kraft gesetzt werden, damit die erforderlichen Genehmigungen von der FMA rechtzeitig erteilt werden können.

Hinweis:

Zum VAG 2016 sind derzeit bereits jedenfalls zwei Änderungen in Vorbereitung:

-iZm dem Rechnungslegungsänderungs-Begleitgesetz 2015 (va Anpassungen an die Systematik der Rechnungslegung nach dem RÄG 2014 und an die Bilanz-RL; zum Ministerialentwurf siehe LN Rechtsnews 18909 vom 9. 2. 2015; Ende der Begutachtungsfrist: 5. 3. 2014) sowie
-die Beseitigung eines Redaktionsversehens (iZm Verwertungsverbot von Geldwäscheverdachtsmeldungen für die Finanzverwaltung; Gesetzesantrag des BR 452 BlgNR 25. GP; siehe ebenfalls LN Rechtsnews 18909 vom 9. 2. 2015).
Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 19008 vom 23.02.2015