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VO des BMF, mit der die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten geändert wird.
BGBl II 2015/382, ausgegeben am 26. 11. 2015
Das Werbungskostenpauschale für Expatriates ab 2016 (20 % der Bemessungsgrundlage) sollte nach der VO BGBl II 2015/240, LN Rechtsnews 20123 vom 31. 8. 2015, ursprünglich mit € 5.000,- jährlich begrenzt sein. Dieser Höchstbetrag wird nun durch die vorliegende VO auf jährlich € 10.000,- angehoben.
Weiters wird festgelegt, dass Reisekostenersätze des Dienstgebers gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 den Pauschbetrag für Expatriates nicht kürzen.