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Zak-Schmerzengeldtabelle

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Bei schweren Verletzungen mit gravierenden Dauerfolgen verlieren die Schmerzengeldsätze von Hartl (zur Fassung 2015 siehe Zak 2015/155, 92) an Aussagekraft. Hier steht bei der Bemessung ein Vergleich mit Schmerzengeldzusprüchen aus der Vergangenheit im Mittelpunkt. Die Zak-Schmerzengeldtabelle bietet eine ausführliche Übersicht über Zusprüche aus der jüngeren OGH-Judikatur.

Da beim Vergleich die seit der Vorentscheidung eingetretene Geldentwertung berücksichtigt werden sollte, sind in der Tabelle neben den ursprünglichen Zusprüchen nun auch die mit dem VPI valorisierten Beträge angeführt.

Nach der Rsp des OGH ist beim Vergleich die seit der Vorentscheidung eingetretene Geldentwertung zu berücksichtigen (zuletzt 2 Ob 214/14f = Zak 2015/439, 238). In den Tabellen sind nun auch die mit dem VPI valorisierten Beträge (gerundet auf volle 100) angeführt, wobei konkret die Inflation zwischen dem jeweiligen Entscheidungsdatum erster Instanz im Vorverfahren und dem derzeit letzten veröffentlichten VPI-Wert für September 2015 berücksichtigt ist.

Die Zak-Schmerzengeldtabelle mit Stand November 2015 ist unter http://zak.lexisnexis.at/tabellen abrufbar.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 20550 vom 10.11.2015