Dieser Inhalt ist frei verfügbar. Mit einem Abonnement der Zak erhalten Sie die Zeitschrift in Print und vollen digitalen Zugriff im Web, am Smartphone und Tablet. Mehr erfahren…
Testen Sie
ALLE 13 Zeitschriftenportale
30 Tage lang kostenlos.
Der Zugriff endet nach 30 Tagen automatisch.
Gem § 14 Abs 1 BTVG hat der Bauträger Leistungen, die er vom Erwerber oder dem Treuhänder entgegen den Regelungen des BTVG vorzeitig erhalten hat, zuzüglich Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zurückzuzahlen. Ein Schadenersatzanspruch des Erwerbers gegen den Treuhänder, der Teile des Kaufpreises pflichtwidrig an den mittlerweile insolventen Bauträger ausgezahlt hat, obwohl nicht alle Voraussetzungen vorlagen, umfasst diese Zinsen aus Kausalitätsgründen nicht.
Anmerkung
Ablehnung der von Prader (in Schwimann/Kodek, ABGB4 § 14 BTVG Rz 6 f) vertretenen Auffassung, der Treuhänder hafte auch für die Strafzinsen.