Dieser Inhalt ist frei verfügbar. Mit einem Abonnement der Zak erhalten Sie die Zeitschrift in Print und vollen digitalen Zugriff im Web, am Smartphone und Tablet. Mehr erfahren…
Testen Sie
ALLE 13 Zeitschriftenportale
30 Tage lang kostenlos.
Der Zugriff endet nach 30 Tagen automatisch.
Die telefonische Befragung eines Zeugen in der Hauptverhandlung durch den Vorsitzenden alleine, bei der die Schöffen nicht den gesamten Gesprächsinhalt unmittelbar wahrnehmen konnten und dieser nur vom Vorsitzenden referiert wurde, entspricht nicht mangelnder Beiwohung durch die Schöffen (§ 281 Abs 1 Z 1 StPO – Besetzungsrüge). Allenfalls gesetzwidrige Einführung des Ergebnisses einer vom Vorsitzenden allein durchgeführten Beweisaufnahme in die Hauptverhandlung ist nicht Gegenstand dieses Nichtigkeitsgrundes.
Aus § 281 Abs 1 Z 3 StPO ist dieser Vorgang zudem unbedenklich, sofern sich der nicht wahrnehmbare Teil des Gesprächs bloß auf die Erklärung des Zeugen für sein Nichterscheinen bezog.
OGH 6. 3. 2018, 14 Os 5/18v (14 Os 8/18k)
Entscheidung
Im vorliegenden Fall sprach die Bf zwar eine aus Z 3 relevante Umgehung des Unmittelbarkeitsprinzips an (11 Os 32/14m; Kirchbacher, WK-StPO § 252 Rz 30), legte jedoch nicht dar, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß der Vorsitzende den im Hauptverhandlungsprotokoll festgehaltenen Gesprächsinhalt bloß allein wahrgenommen und in weiterer Folge den in der Hauptverhandlung Anwesenden referiert hat. Dadurch konnte nicht beurteilt werden, ob sich der nicht für alle Anwesenden wahrnehmbare Teil des Gesprächs – unter dem Aspekt des Umgehungsverbots unbedenklich – bloß auf die Erklärung des Zeugen für sein Nichterscheinen bezog (vgl Ratz, WK-StPO § 281 Rz 359, vgl auch Rz 229 und 128).
Selbst unter der Prämisse eines Verstoßes gegen Z 3 (weil Teile der Aussage zum Beweisthema bloß referiert wurden) wäre hier ein nachteiliger Einfluss für die Angeklagte auszuschließen (§ 281 Abs 3 StPO), weil der Zeuge zur – in diesem Zusammenhang allein entscheidenden – Frage der Zurechnungsfähigkeit der Bf im Tatzeitpunkt keine eigenen unmittelbaren Wahrnehmungen hatte, sie vielmehr erst drei Tage nach der Tat gesehen hat.