News

Rechtfertigender bzw entschuldigender Notstand

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

StGB § 10

Die Notstandshandlung muss beim rechtfertigenden Notstand das einzige Mittel zur Abwendung des Nachteils sein.

Beim entschuldigenden Notstand (§ 10 StGB) muss die Notstandshandlung erforderlich und nicht unangemessen sein und fremde Güter möglichst wenig beeinträchtigen.

OGH 23. 5. 2018, 15 Os 38/18d

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 25734 vom 23.07.2018