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Aussageverweigerungsrecht des Verteidigers – Umgehung

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

StPO: § 157

Das Recht des Verteidigers, die Aussage zu verweigern, darf nicht durch die Vernehmung des Übersetzungsbeistands umgangen werden, der bei einer vertraulichen Besprechung anwesend war (§ 157 Abs 2 StPO).

OGH 27. 6. 2018, 13 Os 52/18y

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 25839 vom 10.08.2018