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Diebstahl – Tatvollendung

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

StGB: § 127

Maßgebliches Kriterium für die Tatvollendung bei Diebstahl ist das Verlassen des Herrschaftsbereichs des Opfers mit der Beute (hier: nach den Feststellungen wurden die Kupferkabeln mit einem PKW abtransportiert – dass es nach einer Aussage vor der Baustelle auch noch einen Parkplatz gab, steht diesen schulderheblichen Feststellungen nicht entgegen).

OGH 17. 5. 2018, 13 Os 37/18k

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 25913 vom 24.08.2018