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Änderungen bei Lehrberufen – BGBl

Bearbeiter: Bettina Sabara / Bearbeiter: Barbara Tuma

Bundesgesetzblatt vom 30. 8. 2018

Im BGBl vom 30. 8. 2018 wurden im Zusammenhang mit der Lehrlingsausbildung folgende Verordnungen der BMDW kundgemacht:

Neue Ausbildungsordnungen

Für folgende Lehrberufe wurden neue Ausbildungsordnungen erlassen:

-Informationstechnologie, BGBl II 2018/222
-Applikationsentwicklung – Coding, BGBl II 2018/223

Die Bestimmungen betr die jeweilige Ausbildungsordnung für den Lehrberuf treten jeweils mit 1. 9. 2018 in Kraft, die Bestimmungen betr die Lehrabschlussprüfung mit 1. 11. 2019. Lehrlinge, die am 31. 10. 2018 in den Lehrberufen „Informationstechnologie – Technik“ bzw „Informationstechnologie – Informatik“ ausgebildet werden, können grds gemäß den früheren Bestimmungen (V BGBl II 2006/149) bis zum Ende der vereinbarten Lehrzeit weiter ausgebildet werden und bis ein Jahr nach Ablauf der vereinbarten Lehrzeit auch nach den alten Regelungen zur Lehrabschlussprüfung antreten.

Änderung der Lehrberufsliste

Im Zusammenhang mit diesen neuen Ausbildungsordnungen wird (va betr die Lehrzeit und die Anrechnung der Lehrzeit auf verwandte Lehrberuf) auch die Lehrberufsliste mit 1. 9. 2018 bzw 1. 11. 2018 durch BGBl II 2018/224 geändert.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 25948 vom 31.08.2018