Dieser Inhalt ist frei verfügbar. Mit einem Abonnement des ARD erhalten Sie die Zeitschrift in Print und vollen digitalen Zugriff im Web, am Smartphone und Tablet. Mehr erfahren…
Testen Sie
ALLE 13 Zeitschriftenportale
30 Tage lang kostenlos.
Der Zugriff endet nach 30 Tagen automatisch.
Verordnung des BMF, mit der die Sachbezugswerteverordnung geändert wird
BGBl II 2018/237, ausgegeben am 6. 9. 2018
Für den Ansatz keines bzw eines geringeren Sachbezugswerts für die kostenlose oder verbilligte Überlassung einer arbeitsplatznahen Unterkunft (Wohnung, Appartement, Zimmer) entfällt in § 2 Abs 7a Sachbezugswerteverordnung die Voraussetzung, dass „die rasche Verfügbarkeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz nach der Natur des Dienstverhältnisses im besonderen Interesse des Arbeitgebers“ liegen muss (vgl dazu zuletzt ÖStZ 2018/267).
Erforderlich ist nunmehr bloß, dass die arbeitsplatznahe Unterkunft „nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet“.
Die Neuregelung ist erstmals bei der Veranlagung für das Jahr 2018 anzuwenden bzw fürLohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. 12. 2017 enden.