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Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über soziale Sicherheit
BGBl III 2018/154, ausgegeben am 1. 10. 2018
Mit BGBl III 2018/154 wurde ein neues Abkommen über Soziale Sicherheit mit Albanien kundgemacht, das am 1. 12. 2018 in Kraft tritt. Es bezieht sich aus leistungsrechtlicher Sicht (nur) auf die Geldleistungen der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung und regelt darüber hinaus auch die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit. Durch die Aufnahme auch von Regelungen über Geldleistungen der Kranken- und Unfallversicherung entspricht das Abkommen in dieser Hinsicht den SoSi-Abkommen, die Österreich mit anderen Balkanstaaten (zB mit Serbien) geschlossen hat.
Bei der Entsendung von Dienstnehmern von einem Vertragsstaat in den anderen sieht das Abkommen vor, dass hinsichtlich dieser Beschäftigung grundsätzlich während der ersten 24 Monate weiterhin die Rechtsvorschriften des Entsendestaats gelten und die Beiträge weiterhin nach den Rechtsvorschriften dieses Vertragsstaats zu bezahlen sind, als wäre der Dienstnehmer weiterhin in dessen Gebiet beschäftigt (Beschäftigungslandprinzip).
Zur Durchführung des Abkommens wurde auch eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen (BGBl III 2018/155), die ebenfalls am 1. 12. 2018 in Kraft tritt.