News

Höherer Beweiswert von Zeugenaussagen vor Gericht?

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

StPO: § 258

Eine Beweisregel des Inhalts, Aussagen, die ein Zeuge vor Gericht abgelegt hat, sei jedenfalls höherer Beweiswert zuzuerkennen als Angaben, die im Rahmen kriminalpolizeilicher Befragungen (ohne Videoaufzeichnung) getätigt wurden, ist dem Gesetz fremd (§ 258 Abs 2 StPO).

OGH 3. 7. 2018, 14 Os 62/18a

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 26214 vom 23.10.2018