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Steuern und Zölle – Auswahl EU-ABl, Oktober 2018

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

Steuern

-EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke – Bericht der Gruppe „Verhaltenskodex“ (Unternehmensbesteuerung) mit Vorschlägen zur Änderung der Anlagen der Schlussfolgerungen des Rates vom 5. 12. 2017 einschließlich des Vorschlags, ein Land und Gebiet von der entsprechenden Liste zu streichen (2018/C 359/04), ABl C 359 vom 5. 10. 2018 S 3.
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-DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1487 DES RATES zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2009/1013/EU zur Ermächtigung der Republik Österreich, weiterhin eine von den Artikeln 168 und 168a der RL 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden, ABl L 251 vom 5. 10. 2018 S 33.
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Anmerkung: Art 168 und 168a der RL 2006/112/EG betreffen das Recht der Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug. Die Durch die Ausnahmeregelung darf Österreich die Mehrwertsteuer auf Gegenstände und Dienstleistungen vom Recht auf Vorsteuerabzug auszuschließen, die zu mehr als 90 % für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen oder seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke oder nichtwirtschaftliche Tätigkeiten verwendet werden. Die Sondermaßnahme dient der Vereinfachung des Verfahrens für die USt-Erhebung und und hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die MwSt-Eigenmittel der EU. Nach den von Österreich übermittelten Informationen besteht die Sach- und Rechtslage weiterhin fort, die die derzeitige Anwendung der Sondermaßnahme rechtfertigt. Daher wird Österreich ermächtigt, diese Sondermaßnahme bis 31. 12. 2021 weiterhin anzuwenden. Sollte Österreich eine weitere Verlängerung der Ermächtigung über das Jahr 2021 hinaus für erforderlich halten, ist der Kommission bis spätestens 31. 3. 2021 gemeinsam mit dem Verlängerungsantrag ein Bericht über die Anwendung der Maßnahme vorzulegen, um der Kommission ausreichend Zeit für die Prüfung der Notwendigkeit und Wirksamkeit der Sondermaßnahme sowie des Aufteilungsschlüssels zwischen unternehmerischer und unternehmensfremder Verwendung des Antrags einzuräumen.

-VO (EU) 2018/1541 zur Änderung der VO (EU) 904/2010 und (EU) 2017/2454 zur Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer, ABl L 259 vom 16. 10. 2018 S 1.
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Zölle

-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1602 zur Änderung des Anhangs I der VO (EWG) 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, ABl L 273 vom 31. 10. 2018 S 1.
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-DURCHFÜHRUNGSVO (EU) 2018/1517 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der VO (EU) 2018/581 zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Waren, die zum Einbau in oder zur Verwendung für Luftfahrzeuge bestimmt sind, ABl L 256 vom 12. 10. 2018 S 58.
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-Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten – Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren (2018/C 385/05), ABl C 385 vom 25. 10. 2018 S 6.
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-Mitteilung gem Art 34 Abs 7 Buchst a Z iii der VO (EU) 952/2013 in Bezug auf Entscheidungen über verbindliche Zolltarifauskünfte der Zollbehörden der Mitgliedstaaten zur Einreihung der Waren in die zolltarifliche Nomenklatur (2018/C 385/01), ABl C 385 vom 25. 10. 2018 S 1.
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-Sonderbericht Nr 26/2018 „Zahlreiche Verzögerungen bei den IT-Systemen für den Zoll: Was ist falsch gelaufen?“ (2018/C 385/03), ABl C 385 vom 25. 10. 2018 S 4.
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Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 26262 vom 02.11.2018