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RL (EU) 2018/1713 des Rates vom 6. 11. 2018 zur Änderung der MwStSystRL 2006/112/EG des Rates in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften
ABl L 286 vom 14. 11. 2018 S 20
Die MwStSystRL 2006/112/EG sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf Veröffentlichungen auf jeglichen physischen Trägern anwenden können. Auf elektronische Veröffentlichungen kann derzeit jedoch kein ermäßigter Mehrwertsteuersatz angewandt werden, sondern es gilt der Mehrwertsteuer-Normalsatz.
In ihrer Mitteilung vom 7. 4. 2016 über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer hat die Kommission dargelegt, dass für elektronische Veröffentlichungen dieselben ermäßigten Mehrwertsteuersätze gelten sollten wie für Veröffentlichungen auf physischen Trägern. Auch der EuGH hat in seinem kürzlich ergangenen Urteil EuGH 7. 3. 2017, C-390/15, Rzecznik Praw Obywatelskich (RPO), ARD 6573/21/2017, die Auffassung vertreten, dass die Lieferung digitaler Veröffentlichungen auf physischen Trägern und die Lieferung digitaler Veröffentlichungen auf elektronischem Weg vergleichbare Sachverhalte darstellen.
Durch die vorliegende Änderung der MwStSystRL kann der ermäßigte Steuersatz gemäß Anhang III Nummer 6 nunmehr auf die Lieferung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften auf physischen Trägern, auf elektronischem Weg oder beidem, einschließlich des Verleihs durch Büchereien (einschließlich Broschüren, Prospekte und ähnlicher Drucksachen, Bilder-, Zeichen- oder Malbücher für Kinder, Notenhefte oder Manuskripte, Landkarten und hydrografischer oder sonstiger Karten) angewendet werden, mit Ausnahme von Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken dienen, und mit Ausnahme von Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen.
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich den Mitgliedstaaten zu gestatten, für elektronische Veröffentlichungen dieselben Mehrwertsteuersätze anzuwenden wie die Mehrwertsteuersätze, die sie derzeit für auf physischen Trägern gelieferte Veröffentlichungen anwenden, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann, sondern besser auf Unionsebene zu erreichen ist, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden.