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Weigerung der Bank zur gewünschten Vertragsänderung

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

ABGB: § 861

Ein einseitiger Eingriff in den Vertrag und dessen Änderung bedarf – anders als die Verweigerung der Zustimmung zur von der Gegenseite gewünschten Umgestaltung des Vertrags – einer besonderen Rechtfertigung, sodass schon deshalb die Anforderungen an die Zulässigkeit einer Zwangskonvertierung durch die Bank auf die Zulässigkeit der Weigerung der Bank zu einer vom Kunden gewünschten Vertragsänderung (hier: Konvertierung in eine andere Fremdwährung) nicht übertragen werden können.

OGH 21. 9. 2018, 3 Ob 144/18z

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 26407 vom 29.11.2018