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Vierte Verordnung des BMF und der BMDW je im Einvernehmen mit dem BMVRDJ zur Durchführung von Art XIII des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung (Schiedsgerichtsgebührenverordnung – SchGVO)
BGBl I 2019/5, ausgegeben am 2. 1. 2019
Mit der Schiedsgerichtsgebührenverordnung (SchGVO) werden die Gebühren der Schiedsgerichte für die Wiener Börse (Wertpapierbörse und Warenbörse) neu festgesetzt (Klagegebühr und Verhandlungsgebühr, Vergleichsgebühr sowie Barauslagenersatz).
Die V tritt am 1. 1. 2019 in Kraft und löst die bisherige SchGVO, BGBl II 2003/462, ab.