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Überwachung eines Fernmeldeverkehrs – BGBl

Bearbeiter: Barbara Tuma

Verordnung des BMVIT, mit der die Überwachungsverordnung geändert wird

BGBl I 2019/4, ausgegeben am 2. 1. 2019

Die Überwachungsverordnung (ÜGVO) regelt die Gestaltung der technischen Einrichtungen zur Gewährleistung der Überwachung eines Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO. Durch die vorliegende Änderung wird nun auch auf „Voice over LTE“ (VoLTE) Bedacht genommen, das ist „eine nach dem Standard ETSI TR 122 973 V13.0.0 über einen öffentlichen Telefondienst gem § 3 Z 16 TKG 2003 aufgebaute Verbindung, die eine zwei- oder mehrseitige Echtzeit-Kommunikation ermöglicht“. Dementsprechend müssen die technischen Schnittstellen, an denen die Betreiber die zu überwachende Telekommunikation bereitzustellen haben, ab April 2019 auch diesem Standard entsprechen.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 26581 vom 03.01.2019