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Bauarbeiter – KV-Erhöhung ab 1. 5. 2019

Bearbeiter: Bettina Sabara

Bundesinnung Bau und Fachverband der Bauindustrie 8. 4. 2019

Erhöhung der Löhne

Für die rund 90.000 Arbeiter in Bauindustrie und Baugewerbe wurde für die kommenden 2 Jahre folgende Erhöhung der KV-Löhne, Lehrlingsentschädigungen und Lenkzeitvergütung vereinbart:

-ab 1. 5. 2019 um 3,35 %;
-ab 1. 5. 2020 um weitere 0,95 % zuzüglich der Inflationsrate von März 2019 bis Februar 2020.

Bei der Errechnung der Lohnsätze wird auf einen Cent genau kaufmännisch gerundet; die Parallelverschiebungsklausel bleibt aufrecht.

Änderungen im Rahmenrecht

Beim Rahmenrecht wurden folgende Änderungen vereinbart:

-Viertagewoche:
Durch Betriebsvereinbarung – bzw in Betrieben ohne Betriebsrat durch schriftliche Einzelvereinbarung – kann die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf vier Tage zugelassen werden. Die tägliche Normalarbeitszeit darf in diesem Fall 10 Stunden nicht überschreiten. Arbeiten an einem Wochentag, für den keine Normalarbeitszeit vereinbart wurde, sind als Überstundenarbeit zu vergüten.
Im Zusammenhang mit der Zulassung der Viertagewoche wurde auch eine Bestimmung über die andere Verteilung der Normalarbeitszeit und Einarbeitung in Verbindung mit Feiertagen eingefügt.
-Vergütung Tunnel-Ein- und Ausfahrt:
Ein- und Ausfahrtszeiten in einen Tunnel werden mit dem kollektivvertraglichen Stundenlohn vergütet. Diese Zeiten sind beim Anspruch auf Taggeld zu berücksichtigen.
-Verbot des Lohnabzugs für Unterbringung und Reisekosten
Nicht zulässig ist ein Lohnabzug für die Unterbringung, Verpflegung sowie für Reisekosten. Ausgenommen davon ist ein Abzug für konsumierte Speisen und Getränken in Betriebskantinen, sofern die Preise marktüblich sind.
-Erhöhung des Taggelds
Die neuen Taggeld-Sätze in § 9 Abschnitt 1 betragen:
Betrag zum 30. 4. 2019Betrag ab 1. 5. 2019Betrag ab 1. 5. 2020
Z 4 lit a10,5010,7010,90
Z 4 lit b16,9017,2017,50
Z 5, 5a und 628,0028,5029,00

-Pauschale Fahrtkostenvergütung
Eine Bestimmung, wonach anstelle der Fahrtkosten für ein öffentliches Verkehrsmittel auch ein pauschaler Betrag von 10 Cent je Kilometer bezahlt werden kann, wird sowohl in § 9 Abschnitt IV (Fahrtkostenvergütung) als auch in Abschnitt V (Heimfahrt) eingefügt.
-Zusatzkollektivverträge
Änderungen gibt es im Zusatz-KV Feuerfestbau bei den Lohnkategorien sowie beim Übernachtungsgeld. Eine Arbeitsgruppe soll außerdem die Diensreisevergütungen überarbeiten.

Weitere Vereinbarungen der KV-Parteien

-Die KV-Parteien stimmen einer Änderung der Schlechtwetterkriterien zu. Als Hitze soll künftig bereits das Überschreiten einer Temperatur von 32,5°C gelten.
-Eine Arbeitsgruppe soll folgende Themenbereiche überarbeiten: Jahresarbeitszeitmodell, 6. Urlaubswoche nach 1040 Beschäftigungswochen, Abfertigung (BUAG), Evaluierung des Überbrückungsgeldes im Vorstand der BUAK.
-Die KV-Parteien vereinbaren, sich für eine Erhöhung der Überbrückungsabgeltung einzusetzen.
-Eine weitere Arbeitsgruppe soll einen Vorschlag für eine Novelle der BauV erarbeiten.
Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 27132 vom 10.04.2019