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Am 30. 4. 2019 hat die Regierung die Eckpunkte der kommenden Steuerreform präsentiert. Bis 2022 sollen die Steuerpflichtigen dadurch mit insg 8,3 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden.
Präsentation am 30. 4. 2019
-> ME bleibt abzuwarten
Geplante Änderungen ab 2020
- | Reduzierung der Krankenversicherungsbeiträge (profitieren sollen davon va jene Personen, die zwar Sozialversicherung, aber noch keine Einkommensteuer zahlen); |
- | Erhöhung der Grenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern (von € 400,-) auf € 800,-; |
- | Erhöhung der Kleinunternehmergrenze (von derzeit € 30.000,-) auf € 35.000,-; |
- | Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe: Verlagerung der Steuerbelastung zu jenen Fahrzeugen, die einen überdurchschnittlich hohen CO2-Ausstoß verursachen; |
- | Schaffung der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für Elektrofahrräder, um für Betriebe den Anreiz zu erhöhen, Mitarbeitern vermehrt Elektrofahrräder anzubieten; |
- | Abschaffung der Eigenstromsteuer für Photovoltaikanlagen; |
- | Steuerfreiheit von nachhaltig produziertem Wasserstoff und nachhaltig produziertem Biogas aus erneuerbaren Quellen; |
- | Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 10 % auch für elektronische Zeitungen und Bücher. |
Geplante Änderungen ab 2021
- | Tarifsenkung der Lohn- und Einkommensteuer der ersten Steuerstufe (von 25 %) auf 20 %; |
- | Erhöhung des Werbungskostenpauschales (von bisher € 132,-) auf € 300,- pro Jahr; |
- | weitere Erhöhung der Grenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern auf € 1.000,-; |
- | Neukodifikation des EStG; |
- | Strukturelle Vereinfachung der Lohnverrechnung; |
- | Strukturelle Vereinfachung der Gewinnermittlung; |
- | Ausweitung der Forschungsprämie. |
Geplante Änderungen ab 2022
- | Senkung der zweiten und dritten Steuerstufe der Lohn- und Einkommensteuer (von 35 %) auf 30 % und (von 42 %) auf 40 %; |
- | Senkung der Körperschaftsteuer um 2 % (von 25 %) auf 23 %; |
- | Ausweitung des Gewinnfreibetrags auf € 100.000,-; |
- | Begünstigung für Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligungen iHv maximal 10 % des Gewinns und jährlich bis zu € 3.000,– pro Arbeitnehmer; |
- | Abschaffung von Bagatellsteuern (wie etwa der Schaumweinsteuer); |
- | Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage bei den Lohnnebenkosten |
Geplante Änderungen ab 2023
- | weitere Senkung der Körperschaftsteuer um 2 % auf 21 % |