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Abgabenänderungsgesetz 2020 – IA

Bearbeiter: Birgit Bleyer / Bearbeiter: Barbara Tuma

Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Digitalsteuergesetz 2020 und das EU-Meldepflichtgesetz erlassen werden sowie das EStG 1988, das UStG 1994, das FinStrG, die BAO, das Werbeabgabegesetz 2000, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2017 und das EU-Amtshilfegesetz geändert werden sollen (Abgabenänderungsgesetz 2020 – AbgÄG 2020)

IA 3. 7. 2019, 983/A BlgNR 26. GP

Vgl hierzu Digitalsteuerpaket ME 4. 4. 2019, 132/ME NR 26. GP, Rechtsnews 27120, und

Abgabenbetrugsbekämpfungsgesetz 2020 ME 8. 5. 2019, 150/ME NR 26. GP, Rechtsnews 27299

Im IA zum AbgÄ 2020 finden sich im Wesentlichen die Änderungen, die ursprünglich im ME zum Digitalsteuerpaket (ME 4. 4. 2019, 132/ME NR 26. GP, Rechtsnews 27120) und im ME zum Abgabenbetrugsbekämpfungsgesetz 2020 (ME 8. 5. 2019, 150/ME NR 26. GP, Rechtsnews 27299) enthalten waren. Es kam dabei nur zu kleineren Änderungen, einige Punkte wurden allerdings aus den ME in andere Vorhaben (Initiativanträge) verschoben bzw wurden weitere Gesetzesänderungen aufgenommen:

Änderungen gegen über den ME

-UStG:
  • Sendungen mit geringem Wert: Zur Stärkung der Wettbewerbsbedingungen des europäischen/inländischen Handels soll die derzeitige Umsatzsteuerbefreiung für Einfuhren von geringem Wert abgeschafft werden.
    Im IA wird nun in § 28 Abs 47 Z 3 UStG Folgendes festgelegt: Sollten die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Festsetzung, Abfuhr und Einhebung der Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, deren Gesamtwert € 22,- nicht übersteigt, bereits vor dem 1. 1. 2021 vorliegen, soll die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung schon ab dem Zeitpunkt des Vorliegens der Voraussetzungen keine Anwendung mehr finden. Dieser Zeitpunkt ist vom BMF im BGBl kundzumachen.
  • Besteuerung von Reiseleistungen: Um einen Wettbewerbsnachteil für die Reisebranche zu verhindern, soll das Inkrafttreten an das geplante Inkrafttreten der geänderten Margenbesteuerung in Deutschland angepasst werden: 1. 1. 2022 (statt wie bislang: 1. 5. 2020) (§ 28 Abs 43 Z 2 und Abs 46 Z 3 UStG)
-FinStrG:
  • Änderungen zum FinStrG, die im ME zum Abgabenbetrugsbekämpfungsgesetz 2020 (150/ME NR 26. GP, Rechtsnews 27299) enthalten waren, sind großteils in den Antrag des Finanzausschusses zum EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 vom 3. 7. 2019, 644 BlgNR 26. GP, gewandert, das im NR-Plenum auch bereits beschlossen wurde (Veröffentlichung im BGBl bleibt abzuwarten);
  • teilweise sind die Änderungen weiterhin im vorliegenden AbgÄG 2020 zu finden, und zwar zB Sanktionen gegen die Verletzung von Pflichten nach dem EU-MPfG und die Sanktionen gegen digitale Vermittlungsplattformen (vgl § 49c und § 49d FinStrG).
-Produktpirateriegesetz 2020: Die geplante Erlassung eines Produktpirateriegesetzes 2020 ist nun im IA zum Finanz-Organisationsreformgesetz vom 3. 7. 2019, 985/A BlgNR 26. GP zu finden (siehe dazu Rechtsnews 27586).

Neue Gesetzesänderungen

-Werbeabgabegesetz 2000: Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen Bagatellregelungen und sollen der Verwaltungsvereinfachung dienen.
-Finanzausgleichsgesetz 2017: Die neue Digitalsteuer soll in den Katalog der ausschließlichen Bundesabgaben aufgenommen werden.
-EU-Amtshilfegesetz: Mit den Änderungen wird auf die Umsetzung der RL (EU) 2018/822 im Rahmen des EU-Meldepflichtgesetzes verwiesen (Anm: Das EU-Meldepflichtgesetz wird mit dem vorliegenden Gesetzespaket erlassen; diese Änderungen des EU-Amtshilfefesetzes war ursprünglich im ME zum Steuerreformgesetz I 2019/20 vom 8. 5. 2019, 147/ME NR 26. GP, Rechtsnews 27292, vorgesehen).

Anmerkung:

Dem Budgetausschuss wurde eine Frist bis zum 1. 9. 2019 gesetzt, um über dieses und die weiteren von ÖVP und FPÖ eingebrachten Gesetzespakete zu beraten (Steuerreformgesetz 2020, Abgabenänderungsgesetz 2020 sowie Finanz-Organisationsreformgesetz).

Das letzte Plenum des Nationsrats vor der NR-Wahl soll am 25. und 26. 9. 2019 stattfinden.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 27585 vom 09.07.2019